Lieferung über eMail: Wir schicken Ihnen nach dem "Sharewareprinzip" Ausschnitte aus dem Stück ("Schnupperleseprobe" von etwa 40% der Länge des gesamten Stückes), damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, kostenlos. Ganze Stücke, Ansichtsexemplare usw. können nur über den herkömmlichen Postweg verschickt werden. Materialien können wir nicht auszugsweise versenden. Von Materialien oder theoretischen Texten verschicken wir Inhaltsverzeichnisse, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können.
Download von Leseproben: Viele Stücke haben wir auch als zip-Datei im Download-Bereich abgelegt ("Schnupperleseprobe" von etwa 40% der Länge des gesamten Stückes), damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können. Von Materialien oder theoretischen Texten halten wir hier Inhaltsverzeichnisse bereit, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können.
Wir ergänzen die Stücke zum Downloaden nach und nach.
Achtung: Es scheint so, als ob unser Server, nicht problemlos mit allen Servern (besonders t-online) zusammenarbeitet. Vereinzelt funktioniert der Download nicht: Nennen Sie uns dann bitte per eMail die gewünschten Leseproben. Wir schicken Ihnen diese dann direkt als eMail-Anhang.
Der Postweg: Wir schicken Ihnen Ansichtsexemplare von Stücken ungebunden als Loseblattexemplar. Diese gehen in Ihren Besitz über (kürzere Stücke EUR 1,00 pro Stück, länger als 60 Min. EUR 2,05 pro Stück plus Versandkosten). Das ist letztendlich preiswerter, als die Kosten für Rücksendung.
Spielstücke werden einzeln als (gekennzeichnete) Ansichtsexemplare, sonst aber grundsätzlich nur in Rollensätzen verkauft. Nur nach vorheriger Vereinbarung und in Ausnahmefällen können Einzelhefte abgegeben werden. Zu allen Preisen kommen die Versandkosten hinzu.
Wenn nichts anderes vermerkt ist, erhält der Besteller mit dem Erwerb des Rollensatzes eines kurzen Stückes die Genehmigung zur Aufführung des Stückes.
Stücke mit einer Spieldauer von 60 Min. und mehr sind davon ausgenommen. Neben dem Erwerb des Rollensatzes ist hier für die Erstaufführung und weitere Aufführungen die Erhebung einer Mindesttantieme erforderlich.
Die Rechtsbeziehungen regeln sich nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Besteller erklärt sich bereit, entsprechend diesem Gesetz der theaterbörse auf Verlangen Auskunft über Art, Anzahl und Ausmaß der Aufführungen (Zuschauerzahlen, Einkünfte) Auskunft zu erteilen. Im Verstoßfalle wird die Zahlung der doppelten Gebühren vereinbart.
Bei Materialien zum Theater gilt der angegebene Preis. Die Abgabe von Ansichtsexemplaren ist hier nicht möglich.